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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

der Baumärkte A. SOCHOR & Co GmbH Firmenbuch FN 249880x, Handelsgericht Wien Triester Straße 10/2 1100 Wien
Stand: Juni 2019

§ 1 ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH
1. Die folgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns (Baumärkte A. SOCHOR & Co GmbH oder „Auftragnehmer“) und dem Kunden (oder: „Auftraggeber“). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2. Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und somit natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind.

Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmen sind alle auf Dauer angelegten Organisationen selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Der Auftragnehmer ist nicht an die Preise eines Mitbewerbers im Internet oder in einem Prospekt publizierten Angebotes gebunden.

2. Preisangaben in Prospekten oder Katalogen beziehen sich auf das jeweilige Produkt ohne Dekorationen und daneben befindliche Gegenstände.

3. Für Online-Bestellungen über die Website www.obi.at gelten die auf dieser Website veröffentlichten AGB.

4. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Bei einer auf elektronischem Wege bestellten Ware werden wir den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn wir dies ausdrücklich erklären.

5. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von einer Woche anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware sind wir berechtigt, die Bestellung innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei uns anzunehmen.

Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung abzulehnen.

6. Der Vertragsschluss mit Unternehmern erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten.

Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Unternehmer unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

7. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.

8. Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen sowie Folgeaufträge sind ausschließlich an uns zu erteilen; unsere Spediteure, Frachtführer und Subunternehmer sind zur diesbezüglichen Entgegennahme nicht berechtigt.

§ 3 EIGENTUMSVORBEHALT
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Die Ware darf erst nach vollständiger Bezahlung weiterveräußert, verarbeitet oder mit anderen Sachen vermischt werden.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

3. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Bei solch vorerwähnten Zugriffen Dritter verpflichtet sich der Kunde, den Dritten darauf hinzuweisen, dass diese Ware in unserem Eigentum steht und hat uns sämtliche zur Durchsetzung unseres Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen. Einen Besitzwechsel der Ware hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

4. Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeter Annahme der Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Kunden (d.h. bereits bei Zahlungsstockung) sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware einzuziehen und behalten uns den Vertragsrücktritt vor. Bei allen Warenrücknahmen hat uns der Kunde die Kosten für Transport und Manipulation zu ersetzen.

§ 4 FORDERUNGSABTRETUNG
1. Der Kunde als Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich, diese Zession durch einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern, auf seinen Lieferscheinen und auf seinen Fakturen anzubringen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

2. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.

§ 5 LIEFERUNG
1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Teillieferungen sind möglich.

2. Die Auslieferung der Ware erfolgt mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung in der von der Baumärkte A. Sochor & Co GmbH betriebenen Geschäftsstelle, in der die Bestellung abgegeben wurde.

3. Angekündigte Liefertermine sind unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich ein Fixgeschäft vereinbart worden ist.

4. Wenn es auf Grund sogenannter höherer Gewalt, Krieg, Streik bei einem unserer Lieferanten oder bei Naturkatastrophen zu einer Verzögerung der Lieferung kommt, behalten wir uns vor, die Lieferung dann nach Wegfall des Grundes umgehend nachzuholen. Die Lieferfrist verlängert sich in diesem Fall entsprechend. Wir werden den Kunden allerdings über die Verlängerung der Lieferfrist informieren und auch mitteilen, wie lange nach unserer Einschätzung die Verzögerung voraussichtlich dauern wird. Dauert diese voraussichtlich länger als 30 Tage, dann steht es dem Kunden frei, von der Bestellung schriftlich zurückzutreten.

5. Der Kunde ist verpflichtet, nach Verständigung durch uns die bei uns gelagerte Ware unverzüglich abzuholen.

6. Wird bestellte Ware vom Kunden nicht rechtzeitig innerhalb von 4 Wochen abgeholt oder wird der Kunde im Fall der Zulieferung nicht angetroffen, wird die nicht abgenommene Ware maximal für die Dauer von 4 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert.

Anschließend sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verkaufen und Schadenersatz zu fordern.

7. Uns steht es frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel auszuwählen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist jedenfalls unser Geschäftssitz, gleichgültig ob die Ware durch Selbstabholung, durch einen Frächter oder Spediteur an den Kunden übergeben wird.

§ 6 RÜCKTRITTSRECHT/WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER
1. Der Verbraucher als Kunde hat gemäß § 3 KSchG das Recht, von Verträgen binnen 14 Tagen gerechnet ab dem Eingang der Warenlieferung beim Verbraucher oder ab dem Tag des Vertragsabschlusses bei Dienstleistungsverträgen, zurückzutreten. Der Rücktritt muss keine Begründung enthalten und ist in Textform per Brief, Telefax oder Email zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Rücktrittsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann.

3. Wir behalten uns vor, die Ware erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist zu liefern.

4. Folgen des Widerrufs:

Wenn der Verbraucher diesen Vertrag widerruft, haben wir dem Verbraucher alle Zahlungen, die wir vom Verbraucher erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung des Verbrauchers über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

5. Das Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht besteht nicht

bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und auf deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z.B. Maßanfertigung).
bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt werden.
bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können, oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.

Ist der Kunde Unternehmer, so ist ein Rücktritt/Widerruf gänzlich ausgeschlossen.

§ 7 VERGÜTUNG
1. Die angebotenen Preise sind Tagespreise in EUR und gelten bis auf Widerruf. Preisangaben sind freibleibend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Beim Versendungskauf versteht sich der Preis zuzüglich Versandkosten; die Höhe der Versandkosten richtet sich nach Warenwert und Gewicht.

Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.

Der Kunde kann den Preis für Warenlieferungen per Vorauszahlung, Nachnahme, Überweisung oder Kreditkarte bzw. bei Barkäufen in unseren Geschäftsstellen mittels Bargeld-, Bankomat- oder Kreditkartenzahlung leisten. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.

Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung. Zahlungen sind zum vereinbarten Zahlungsziel fällig. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, sind wir berechtigt, nach Lieferung einer einzelnen Einheit Rechnung zu legen.

2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Rechnung innerhalb von zehn Tagen den Preis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

Der Verbraucher verpflichtet sich, eine Eintreibungskostenpauschale in Höhe von EUR 15,00 zu tragen.

Der Unternehmer verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen.

3. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde als Verbraucher nur geltend machen, wenn der Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

Der Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.

4. Bei uns einlangende Zahlungen des Kunden werden zuerst auf Zinseszinsen, Zinsen und Nebenspesen, Eintreibungskosten, dann auf das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld, angerechnet.

§ 8 ZAHLUNGSVERZUG
1. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen sowie bei begründeter Annahme der Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Kunden (d.h. bereits bei Zahlungsstockung) sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurück zu halten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu verlangen oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen.

2. Ist der Kunde solchermaßen in Zahlungsverzug, dass auch nur eine offene Rechnung durch uns eingeklagt werden muss, wird vereinbart, dass hinsichtlich sämtlicher offener Rechnungen des Kunden Fälligkeit eintritt, etwaige Skonti oder Rabatte bzw. Preisnachlässe hinfällig sind und die Ware unverzüglich an uns zu retournieren ist.

Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach § 3 Ziffer 2 (Eigentumsvorbehalt) vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.

§ 9 GEFAHRÜBERGANG
1. Beim Unternehmer als Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

2. Beim Verbraucher als Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Kunden oder einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten über. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine von uns vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.

3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist. Diesfalls werden an Unternehmer die Kosten der Einlagerung in Rechnung gestellt.

§ 10 GEWÄHRLEISTUNG
1. Der Kunde hat grundsätzlich die Wahl, ob die Verbesserung oder ein Austausch erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich ist oder für uns, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.

2. Ist eine Verbesserung nicht möglich oder tunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrags verlangen.

3. Unternehmer müssen die gelieferte Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf Mängel untersuchen und uns diese innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

4. Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

5. Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

6. Den Kunden trifft unbeschadet seiner Rechte die Obliegenheit, sich ausdrücklich bedungene Eigenschaften des bestellten Vertragsgegenstandes bestätigen zu lassen. Als gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften gelten die von den Herstellern angegebenen Produkteigenschaften, sowie jene Eigenschaften, die bei sachgerechter und zweckgewidmeter Anwendung an das Produkt gestellt werden können, sowie die einschlägigen Ö-Normen. Wir gewährleisten bei frostsicherer Ware die Frostbeständigkeit gemäß der jeweils geltenden Ö-Normen.

7. Der Auftraggeber verpflichtet sich vor Einbau der gelieferten Ware zu vergewissern, dass diese mangelfrei und für den Einbau geeignet ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Produkt- und Verarbeitungshinweise des Auftragnehmers samt Sicherheitsbedingungen genauestens zu beachten.

§ 11 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND –FREISTELLUNG
1. Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

Gegenüber Verbrauchern gilt die Haftungsbeschränkung für leichte Fahrlässigkeit nicht. Weiters gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht bei Schäden an uns zur Bearbeitung übergebenen Sachen.

3. Preise in unserem Katalog gelten innerhalb der Kataloglaufzeit. Allfällige Aktionspreise gelten nur im jeweiligen Aktionszeitraum. Druckfehler, Modelländerungen, Farb- und Strukturabweichungen vorbehalten.

4. Wir haften nur für eigene Inhalte auf unseren Websites (www.sochor.at | www.ug-sochor.at | fliesen.wien | www.obi-sochor.at). Soweit wir mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, sind wir für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Wir machen uns die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern wir Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhalten, werden wir den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.

§ 12 ADRESSÄNDERUNG UND DATENSCHUTZ
1. Der Kunde hat uns den eigenen Anschriftenwechsel unverzüglich anzuzeigen. Wird die Mitteilung über eine Änderung der Adresse unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

2. Mit unserer „Datenschutzerklärung“, welche unter www.sochor.at | www.ug-sochor.at | fliesen.wien | www.obi-sochor.at abgerufen werden kann, unterrichten wir unsere Kunden über:

Art, Umfang, Dauer und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen sowie Abrechnungen erforderlichen personenbezogenen Daten;
sein Widerspruchsrecht zur Erstellung und Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung unseres Angebotes;
die Weitergabe von Daten an von uns beauftragte und zur Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichtete Unternehmen zum Zwecke und für die Dauer der Bonitätsprüfung sowie der Versendung der Ware;
das Recht auf unentgeltliche Auskunft seiner bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten.

3. Jede über Ziffer 2 hinausgehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten bedarf der Einwilligung des Kunden. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung seiner Bestellung zu erteilen. Dem Kunden steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu. (s. „Datenschutzrechtliche Einwilligung“).

§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Es gilt österreichisches Recht.

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

2. Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

3. Als Gerichtstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Geschäftssitz örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird bei Verträgen mit Unternehmern durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

5. Soweit im vorliegenden Text personenbezogene Bezeichnungen in männlicher Form angeführt sind, wird diese Form aus Gründen der Lesefreundlichkeit verallgemeinernd verwendet und bezieht sich ausdrücklich auf beide Geschlechter in gleicher Weise.